Kinderzuschlag ist eine Transferleistung. Es gilt als Zusatzeinkommen der Kinder und soll deren Bedarf decken.
Grundvoraussetzung ist der Bezug von Kindergeld. Weiterhin muss das Kind im Haushalt wohnen, ledig und jünger als 25 Jahre alt sein. Außerdem ist ein Mindesteinkommen der Eltern von 900 € bei Paaren bzw. 600 € bei Alleinerziehenden erforderlich.
Der Kinderzuschlag richtet sich nach dem Elterneinkommen der letzten 6 Monaten, dem erheblichen Vermögen, den Wohnkosten, der Familiengröße und dem Alter der Kinder. Die Höhe wird für jedes Kind einzeln berechnet. Seit 1. Januar 2023 beträgt der monatliche Höchstbetrag 250 € pro Kind.
Ob ein Anspruch besteht, lässt sich durch den „KiZ-Lotsen“ über die Bundesagentur für Arbeit unverbindlich prüfen: Hier►
Um Kinderzuschlag zu erhalten ist ein gesonderter Antrag erforderlich. Zuständig ist die Familienkasse, wo auch Kindergeld beantragt wurde. Die Antragsunterlagen kann auch online gestellt werden. Hier►
Wichtig zu wissen: Neben dem Kinderzuschlag kann Wohngeld bei der örtlichen Wohngeldstelle beantragt werden.
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