Frauenberatungsstelle "Gewaltschutz"

Häusliche Gewalt kommt in vielen Partnerschaften vor und zeigt sich in unterschiedlichsten Formen und Ausprägungen.

Die Frauenberatungsstelle "Gewaltschutz" in Ibbenbüren bietet Beratung und Unterstützung bei jeder Form von häuslicher Gewalt an. Wir geben Hilfestellungen auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Leben.

Die Beratung für Betroffene ist kostenlos, vertraulich und zu nichts verpflichtend.

Wir bieten Ihnen an:

  • Psychosoziale Beratung
  • Krisenintervention
  • Informationen über die rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes
  • Individuelle Sicherheitsplanung
  • Begleitung zu Gericht, Polizei, Ämtern und Rechtsanwält*innen
  • Unterstützung bei der Beantragung von Schutzanordnungen und Wohnungszuweisungen
  • Vermittlung an andere Hilfeeinrichtungen und Fachdienste
  • Informationen zum Umgang und zu den Rechten der mitbetroffenen Kinder
  • Stalkingberatung

Informationen für Betroffene

Jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben ohne Gewalt. Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit, sondern ein Verstoß gegen das Recht jedes Menschen auf körperliche Unversehrtheit.

Sie werden

  • beleidigt, verfolgt oder belästigt
  • daran gehindert Familie oder Freunde zu treffen
  • eingesperrt
  • zu sexuellen Handlungen gezwungen
  • konfrontiert mit Wut und Ausrastern, es wird mit Verletzung und Gewalt gedroht
  • getreten, geschlagen oder geschubst
  • kontrolliert im Umgang mit Ihren Finanzen


Suchen Sie nicht die Schuld bei sich. Die Verantwortung trägt die gewalttätige Person, nicht Sie.
Nehmen Sie Bedrohungen und Misshandlungen nicht länger hin. Werden Sie aktiv und holen Sie sich Unterstützung.

Formen häuslicher Gewalt

Psychische Gewalt:
Beleidigung, Entwertung, Demütigung

Körperliche Gewalt:
Schubsen, Stoßen, Ohrfeigen, Schlagen (mit Gegenständen), Kratzen, Beißen, Spucken

Sexuelle Nötigung:
Sexuelle Handlungen gegen den Willen der Partnerin/des Partners

Stalking und Cybermobbing
Nachstellen, Belästigung (auch über Internet und soziale Netzwerke)

Gewalt gegenüber den Kindern

Gewaltschutzgesetz

Die gewalttätige Person darf

  • bestimmte Orte, an denen Sie sich regelmäßig aufhalten, nicht aufsuchen.
  • Ihre Wohnung nicht betreten.
  • keinen Kontakt zu Ihnen aufnehmen.

    Zudem wird eine gemeinsam genutzte Wohnung Ihnen zur alleinigen Nutzung überlassen.

Ausstellung "was ich anhatte"

Ausführlich Informationen finden Sie hier ►.

Offene Sprechstunde/Termine

Dienstag: 10:00 - 12:00 Uhr

und Termine nach Vereinbarung

Presseartikel

Hier ► finden Sie Presseartikel der Frauenfachberatungsstelle Gewaltschutz.

Ihre Ansprechpartnerin für die Frauenberatungsstelle Gewaltschutz

Olena Birkel
Sozialarbeiten B.A.
Oststraße 39
49477 Ibbenbüren
Telefon: 0 54 51 - 96 86 - 35
E-Mail: frauenberatung@skf-ibbenbueren.de
 

Fachbereichsleitung Soziale Beratung

Das Hilfetelefon ist 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr kostenfrei erreichbar.
Weitere Infos unter www.hilfetelefon.de.

Ein Angebot des Bundesamtes für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Kooperierende Beratungsstelle

Frauenberatungsstelle Diakonie WesT e.V.

Münstermauer 3
48431 Rheine

Telefon: 0 59 71 / 800 73 70
E-Mail: frauenberatungsstelle@diakonie-west.de

Offene Sprechstunde:
Dienstag von 10:00 - 12:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung

Bildquellen: SkF Ibbenbüren (BL), unwomen.de/orange-the-world-2023/