Vorsorgen und selbst bestimmen...

Jeder Mensch sollte sich rechtzeitig Gedanken über seine persönliche Vorsorge machen. Für den Fall, dass Sie aufgrund von Unfall oder Krankheit Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbständig und selbstbestimmt regeln können, benötigen Sie einen Menschen, der diese Aufgaben und Entscheidungen in Ihrem Sinne für Sie übernimmt.

Wenn Sie handlungsunfähig sind und im Vorfeld keine private Vorsorge mittels Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung  getroffen haben, bestellt das Betreuungsgericht als Abteilung des Amtsgerichts für Sie eine*n rechtlichen Betreuer*in. Hierbei prüft das Betreuungsgericht zunächst, ob ein*e naher Angehörige*r die rechtliche Betreuung für Sie übernehmen kann.

 

Vorsorgevollmacht

Mit einer rechtzeitig erteilten Vorsorgevollmacht kann eine gerichtliche angeordnete Betreuung vermieden werden. Der notwendige Handlungs- und Regelungsbedarf wird durch die Vollmacht auf eine Ihnen nahestehende Vertrauensperson übertragen. Die Vorsorgevollmacht bietet dabei die Möglichkeit, dass Ihre Wünsche berücksichtigt und umgesetzt werden können.

Das Betreuungsgericht wird bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht nicht tätig – auch nicht in der Kontrolle der/des Bevollmächtigten. Bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht müssen Sie volljährig und aktuell geschäftsfähig sein.

Die Mitarbeiter*innen des Betreuungsvereins informieren Sie gerne im kostenlosen Beratungsgespräch und unterstützen Sie dabei „Ihren Weg“ der persönlichen Vorsorge zu finden.

Wenn Sie weitere Informationen zur persönlichen Vorsorge wünschen, melden Sie sich gerne bei uns und wir vereinbaren einen Termin mit Ihnen. Zudem besteht die Möglichkeit unsere Online-Beratung zu nutzen.

Betreuungsverfügung

Mit dem Verfassen einer Betreuungsverfügung legen Sie im Voraus fest, wer vom Betreuungsgericht im Fall Ihrer Handlungsunfähigkeit die rechtliche Betreuung für Sie übernehmen soll. Ihre Willensäußerung ist für das Betreuungsgericht verbindlich.

Zudem können Wünsche bei der Betreuungsführung in dieser Verfügung festgehalten werden. Diese Wünsche sind für die/den rechtlichen Betreuer*in verbindlich, sofern Sie Ihrem Wohl nicht zuwider laufen.

Die Handlungen ihrer rechtlichen Betreuerin/ihres rechtlichen Betreuers werden vom Betreuungsgericht regelmäßig überprüft.

Die Mitarbeiter*innen des Betreuungsvereins informieren Sie im kostenlosen Beratungsgespräch und unterstützen Sie dabei „Ihren Weg“ der persönlichen Vorsorge zu finden.

Wenn Sie weitere Informationen zur persönlichen Vorsorge wünschen, melden Sie sich gerne bei uns und wir vereinbaren einen Termin mit Ihnen. Zudem besteht die Möglichkeit unsere Online-Beratung zu nutzen.

Informationen zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Die Betreuungsvereine des Kreises Steinfurt haben eine Informationsmappe zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erstellt. Die Broschüre enthält Muster der Verfügungen, einen Notfallausweis und weitere ausführliche Informationen, z. B. zur Beglaubigung, Hinterlegung oder Registrierung von Vorsorgevollmachten.

Die Informationsmappe der Betreuungsvereine ist für 5,00 € an folgenden Verkaufsstellen erhältlich:

  • Sozialdienst katholischer Frauen e. V., Ibbenbüren, Oststraße 39, 49477 Ibbenbüren
  • Haus St. Benedikt, Am Wall 3, 49509 Recke
  • St. Elisabeth-Haus, Hospitalstraße 5, 48477 Hörstel-Riesenbeck
  • Gemeinde Hopsten, Bunte Straße 35, 48496 Hopsten

Vorträge und Webinare zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Die Mitarbeiter*innen des Betreuungsvereins halten Vorträge und Webinare zum Thema Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.

Die Vorträge werden in der örtlichen Presse und auf unserer Veranstaltungsseite bekanntgegeben. Es besteht zudem die Möglichkeit, Vorträge für eine feste Gruppe zu buchen.

Außerdem können Sie unsere Vorträge auch in Form eines digitalen Webinars besuchen. Die Webinare werden in regelmäßigen Abständen angeboten und die Termine werden auf unserer Veranstaltungsseite bekanntgegeben.

Zudem sind auf Anfrage auch Webinartermine für Gruppen möglich, wie z. B. für eine Familie, bei der sich alle Familienmitglieder auf digitalem Wege zum Webinar treffen und sich gemeinsam zum Thema informieren können.

In dem einstündigen Webinar erläutern die Mitarbeiter*innen des Betreuungsvereins auf digitalem Wege die verschiedenen Formen der persönlichen Vorsorge und stellen die Möglichkeiten von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen vor.

Um es nicht nur bei der Information über Vorsorgemöglichkeiten zu belassen, besteht für alle Teilnehmer*innen von Vorträgen bzw. Webinaren die Möglichkeit, in einem zweiten Schritt ein individuelles Beratungsgespräch beim Betreuungsverein wahrzunehmen. Die Mitarbeiter*innen des SKF unterstützen die Ratsuchenden dann dabei, „ihren Weg“ der persönlichen Vorsorge zu finden. Hierzu gehören auch die Besprechung der dafür notwendigen Formulare und die Abklärung der Möglichkeiten der Beglaubigung bzw. Beurkundung.

Sowohl die Vorträge als auch die Webinare sind ein kostenloses Angebot des Betreuungsvereins.

Broschüre

Betreuungsrecht mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht

Diese Broschüre wurde vom Bundesjustizministerium herausgegeben und informiert über das Betreuungsrecht und Vorsorgevollmachten. Die Broschüre erhalten Sie kostenlos bei uns.

Weitere Informationen finden Sie auch hier► auf der Internetpräsenz des Bundesjustizministeriums.

Büroadresse vom Betreuungsverein

Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Betreuungsverein
Oststraße 39
49477 Ibbenbüren
Telefon: 0 54 51 - 96 86 - 0
Telefax: 0 54 51 - 96 86 - 86
E-Mail: betreuung@skf-ibbenbueren.de