Schuldnerberatungsstelle des SkF Ibbenbüren weist auf mögliche Pfändung der Energiepreispauschale hin

Team der Schuldner- und Insolvenzberatung des SKF Ibbenbüren: Melanie Haslage, Rainer Paals, Kathrin Dörenkämper, Ute Middendorp und Bernadette Kleine (von links nach rechts)

Energiepreispauschale kommt bei Menschen, die sich bereits in der Überschuldung befinden, nicht an.

Im September 2022 erhalten berufstätige Personen die Energiepreispauschale in Höhe von 300,00 Euro brutto. „Die Unpfändbarkeit der Leistung ist im Gesetz leider nicht eindeutig geregelt“, so Bernadette Kleine, Schuldner- und Insolvenzberaterin beim SkF e. V. in Ibbenbüren. „Für überschuldete Menschen wird es vermutlich nicht zur Auszahlung kommen, da derzeit im Gesetz nicht formuliert ist, ob die Pauschale pfändbar ist“.

Dies betrifft Menschen, die bereits durch Lohnpfändung oder Kontopfändung am Existenzminimum leben.  Auch Schuldner*innen im Insolvenzverfahren werden voraussichtlich betroffen sein. „Wir gehen davon aus, dass viele die Energiepreispauschale nicht für die kommende Energierechnung nutzen können, sondern an pfändende Gläubiger abgeführt wird“ vermuten die Mitarbeiterinnen der Schuldnerberatungsstelle des SkF. Das Finanzministerium hat bereits reagiert und weist auf ihrer Internetseite darauf hin, dass die Energiekostenpauschale nicht von einer Lohnpfändung umfasst sei.

Solange es aber keine klare gesetzliche Vorgabe gibt, müssen die Gerichte entscheiden ob die Energiekostenpauschale im Einzelfall unpfändbar ist. „Für die Praxis bedeutet dies, dass die Menschen einen Antrag auf Freigabe bei Gericht stellen müssen. Ein Freigabeantrag bedeutet aber nicht automatisch eine sofortige Freigabe der Energiepreispauschale, hier entscheidet das Gericht vor Ort individuell“ beschreibt Bernadette Kleine was die unklare Regelung für voraussichtlich fast sieben Millionen überschuldete Menschen in Deutschland für Folgen haben wird.

Vielen Menschen sind mit der Antragsstellung überfordert bzw. wissen nicht um ihre Möglichkeit, dass ihnen das Geld freigestellt werden kann. Wer Beratung und Unterstützung benötigt kann sich an die Schuldner- und Insolvenzberatung des Sozialdienst katholischer Frauen e. V. in Ibbenbüren wenden. Nähere Infos unter https://www.skf-ibbenbueren.de/fachdienste/schuldner-und-verbraucherinsolvenzberatung

Außerhalb der regulären Sprechzeiten nutzen Sie gerne auch unsere Online Beratung.  https://www.skf-ibbenbueren.de/online-beratung