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Betreuungsweisungen (§ 10 JGG / § 30 KJHG)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Koordination und Organisation:

 

Marie-Theres Wiesmann

Dipl.-Sozialarbeiterin/ -pädagogin

 

Post an:

Oststraße 39

49477 Ibbenbüren

 

Büros:

Abteilung Jugendhilfe

Gartenstraße 1

49477 Ibbenbüren

 

Telefon:

 

0 54 51/5448999 und 05451/5448499

Fax:

 

0 54 51/96 86-86

e-mail:

 

jugendhilfe@skf-ibbenbueren.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Flyer Betreuungs-

weisungen

 

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Träger von Betreuungsweisungen

Jugendamt des Kreises Steinfurt

Verwaltungsstelle Tecklenburg

Jugendgerichtshilfe

Landrat-Schultz-Straße 1

49495 Tecklenburg

 

Telefon:

 

0 54 82/70 32 22

Internet:

 

www.kreis-steinfurt.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Archiv: Betreuungsweisungen

 

 

 

 

 

Der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ibbenbüren koordiniert im Auftrag des Jugendamtes des Kreises Steinfurt Betreuungsweisungen im Altkreis Tecklenburg. Rechtliche Grundlage der Betreuungsweisung ist § 10 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) in Verbindung mit § 30 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG):

 

 

 

„Weisungen sind Gebote und Verbote, welche die Lebensführung des Jugendlichen regeln und dadurch seiner Erziehung fördern und sichern sollen. (…). Der Richter kann dem Jugendlichen insbesondere auferlegen, (…) sich der Betreuung und Aufsicht einer bestimmten Person (Betreuungshelfer) zu unterstellen.“(§10 JGG)

 

und

 

„Der Betreuungshelfer soll den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.“ (§ 30 KJHG)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Was ist eine Betreuungsweisung?

Die Betreuungsweisung ist eine mittel- bis langfristige (6 – 12 Monate) ambulante, sozialpädagogische Hilfe. Mit dieser Unterstützung soll den Jugendlichen und jungen Volljährigen ermöglicht werden, Entwicklungsschwierigkeiten und problembehaftete Lebenssituationen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes zu bewältigen und sie sollen befähigt werden, einen realistischen und zielgerichteten Lebensentwurf zu erstellen.

Der Betreuungshelfer steht dabei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen beratend und helfend zur Seite.

 

Wie kommt es zu einer Betreuungsweisung?

Betreuungsweisungen werden - überwiegend auf Empfehlung der Jugendgerichtshilfe - von dem Richter im Rahmen einer Gerichtsverhandlung als Konsequenz auf Straftaten von weiblichen und männlichen Jugendlichen und jungen Volljährigen im Alter von 14 bis 21 Jahren angeordnet.

(Der Einfachheit halber wird im Folgenden für „Jugendliche/r und junge/r Volljährige/er“ die Form „Jugendlicher“ verwendet.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wie verläuft eine Betreuungsweisung?

Nachdem der Jugendrichter in der Gerichtsverhandlung die Weisung ausgesprochen hat, kommt es zu einem Erstgespräch mit dem Jugendlichen, ggf. seinen Sorgeberechtigten, dem Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe des Kreisjugendamtes, dem Betreuungshelfer sowie der Koordinatorin des SkF. In diesem Gespräch werden Ziele, die im Verlauf der Hilfe erreicht werden sollen, festgelegt. Im Anschluss an dieses Gespräch kommt es für den angeordneten Zeitraum zu regelmäßigen Kontakten zwischen dem Jugendlichen und seinem Betreuungshelfer, in denen die individuelle Situation des Jugendlichen analysiert und er bei der Umsetzung seiner Ziele unterstützt wird.

Der Jugendliche ist verpflichtet, regelmäßige Kontakte mit seinem Betreuungshelfer wahrzunehmen.

Inhalte können sein:

o

 

die Aufarbeitung belastender Ereignisse, die das eigene Handeln prägen

o

 

Unterstützung bei Schul-, Arbeits- und Wohnungssuche

o

 

das Erlernen eines sinnvollen Umgangs mit Geld

o

 

Klärung bei vorhandener Suchtproblematik

o

 

Moderation bei Konflikten im Elternhaus, Freundeskreis, in der Schule oder am Arbeitsplatz

o

 

Hilfe im Umgang mit Behörden

o

 

Gestaltung einer Zukunftsperspektive

o

 

Reflexion der Straftag und deren Folgen für den Geschädigten

o

 

Auseinandersetzung mit dem Frauenbild/Männerbild

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zum Ende der Weisung gibt es ein abschließendes Gespräch mit einer Zusammenfassung des Erreichten und der Betreuungshelfer verfasst einen Abschlußbericht zur Vorlage bei der Jugendgerichtshilfe.

 

Eine Betreuungsweisung wird von Diplom-SozialarbeiterInnen/-pädagogInnen und anerkannten Fachkräften durchgeführt und durch den SkF fachlich begleitet und koordiniert.

Die Aufgaben des SkF sind:

o

 

Auswahl und fachliche Begleitung udn Beratung der Betreuungshelfer

o

 

Beteiligung am Erstgespräch

o

 

Koordiantion zwischen Betreuungshelfer und Jugendgerichtshilfe

o

 

Begleitung und Vorbereitung der Teamsitzungen

o

 

Fortbildungsangebote für Betreuungshelfer udn Jugendliche

o

 

Organisation und Supervision

 

Nähere Informationen zu Betreuungsweisungen erhalten Sie beim der Jugendgerichtshilfe des Kreis Steinfurt und bei Marie-Theres Wiesmann (Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Ibbenbüren).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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