Was ist eine
Betreuungsweisung?
Die
Betreuungsweisung ist eine mittel- bis langfristige (6 – 12 Monate) ambulante,
sozialpädagogische Hilfe. Mit dieser Unterstützung soll den Jugendlichen und jungen
Volljährigen ermöglicht werden, Entwicklungsschwierigkeiten und
problembehaftete Lebenssituationen möglichst unter Einbeziehung des sozialen
Umfeldes zu bewältigen und sie sollen befähigt werden, einen realistischen und
zielgerichteten Lebensentwurf zu erstellen.
Der Betreuungshelfer
steht dabei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen beratend und helfend zur
Seite.
Wie kommt es zu
einer Betreuungsweisung?
Betreuungsweisungen
werden - überwiegend auf Empfehlung der Jugendgerichtshilfe - von dem Richter
im Rahmen einer Gerichtsverhandlung als Konsequenz auf Straftaten von weiblichen
und männlichen Jugendlichen und jungen Volljährigen im Alter von 14 bis 21
Jahren angeordnet.
(Der
Einfachheit halber wird im Folgenden für „Jugendliche/r und junge/r
Volljährige/er“ die Form „Jugendlicher“ verwendet.)
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