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Betreuungsverein (BtG)

 

 

 

 

 

 

 

Unser Team des Betreuungsvereins:

Melanie Haslage, Ute Middendorp und Gabriele Pfeiffer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Archiv:

Betreuungsverein

 

 

 

 

 

Gabriele Pfeiffer

Dipl.-Sozialpädagogin

Telefon: 0 54 51/96 86-71

 

 

Melanie Haslage

Dipl.-Sozialarbeiterin /-pädagogin

Telefon: 0 54 51/96 86-70

 

 

Ute Middendorp

Dipl.-Sozialarbeiterin /-pädagogin

Telefon: 0 54 51/96 86-72

 

 

e-mail: betreuung@skf-ibbenbueren.de

 

 

 

 

 

 

 

 

Unser Betreuungsverein ist zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Ibbenbüren und Tecklenburg. Dies umfasst die Städte und Gemeinden Ibbenbüren, Lengerich, Hörstel, Hopsten, Recke, Mettingen, Tecklenburg: Saerbeck, Westerkappeln, Lotte, Tecklenburg, Ladbergen und Lienen. Die Angebote des Betreuungsvereins sind kostenlos.

Unsere Aufgaben sind:

 

 

 

 

 

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Führung von rechtlichen Betreuungen und Verfahrenspflegschaften nach dem Betreuungsgesetz (BtG) durch unsere Mitarbeiterinnen

 

 

 

 

 

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Flyer Betreuungsverein

 

 

 

 

 

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Beratung und Begleitung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer/innen

und Vorsorgebevollmächtigten

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Angeboten von Fortbildungen und Erfahrungsaustausch für

ehrenamtliche rechtliche Betreuer/innen

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Gewinnung und Vermittlung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer/innen

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Allgemeine Beratung zur rechtlichen Betreuung

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Informationsgespräche und Öffentlichkeitsarbeit

zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Informationen zur rechtlichen Betreuung

Rechtliche Betreuung benötigen Erwachsene, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht regeln können.

Ein Antrag auf Einrichtung einer rechtlichen Betreuung muss beim Vormundschaftsgericht gestellt werden. Der Antrag kann von den Betroffenen selbst, aber auch von Angehörigen/Bezugspersonen oder von Amts wegen angeregt werden. Wir beraten Sie gerne bzgl. der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung für Sie oder einen Angehörigen/einer Bezugsperson.

Jede volljährige Person kann ehrenamtlich für einen verwandten oder fremden Menschen eine rechtliche Betreuung übernehmen. Wenn weder Angehörigen noch ehrenamtliche Betreuer/innen zur Verfügung stehen oder die Betreuung sehr umfangreich ist bzw. Fachkenntnisse erfordert, führen berufliche Fachkräfte Betreuungen. Wenn Sie Interesse haben eine rechtliche Betreuung zu übernehmen, freuen wir uns Sie zu beraten und zu vermitteln.

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratung und Begleitung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer/innen und Vorsorgebevollmächtigten

 

 

 

 

 

 

Übernimmt man eine rechtliche Betreuung, ergeben sich oft viele Fragen. Der Betreuungsverein bietet Ihnen Beratung und Unterstützung für Ihre Tätigkeit als ehrenamtliche/r rechtliche/r Betreuer/in an.

 

 

 

 

 

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Beratungsgespräche (zum Beispiel Beratung zur Führung der Betreuung, Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen, Beratung zu Versorgungsmöglichkeiten zu Hause und zur Heimunterbringung, Beratung zur Sozialhilfe etc.)

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kostenlose Haftpflichtversicherung für ehrenamltiche rechtliche Betreuer/innen

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Informationsmaterial und Antragsformulare (zum Beispiel Servicemappe des SkF Ibbenbüren e. V. für ehrenamtliche rechtliche Betreuer/innen, Informationen zu Krankheitsbildern, diverse Antragsformulare für Sozialleistungen, Rundfunkgebührenbefreiung etc.)

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Fortbildungsveranstaltungen udn Erfahrungsaustausch mit anderen ehrenamltichern Betreuer/innen (siehe Veranstaltungen des Betreuungsvereins)

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Urlaubsvertretung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Veranstaltungen des Betreuungsvereins

 

 

 

 

 

Die Betreuungsvereine im Kreis Steinfurt erstellen halbjährlich ein neues Fortbildungsprogramm für ehrenamtliche rechtliche Betreuer/innen.

Zudem bieten wir Erfahrungsaustausche für Betreuer an.

Das aktuelle Programm finden Sie bei den Veranstaltungen des Sozialdienstes katholischer Frauen e. V. Ibbenbüren. Das aktuelle Fortbildungsprogramm können Sie sich auch hier herunterladen/ausdrucken:

 

 

 

 

 

 

Download

 

Fortbildungs- programm BtG

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ihre Erfahrung reicht für zwei! Wir suchen Sie als ehrenamtliche/n Betreuer/in für einen hilfsbedürftigen Menschen

 

 

 

 

 

 

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Flyer

Ehrenamtliche rechtliche Betreuung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beitrag von RADIO RST vom 28.08.2008:

"Ehrenamtliche rechtliche Betreuer/innen gesucht"

wma (640 KB)

 

 

 

 

 

 

 

 

Manche Menschen können aufgrund von Krankheit und Behinderung oder Alter ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen. Sie brauchen einen Partner, der ihnen hilft, das Leben zu bewältigen. Wir suchen Menschen, die ehrenamtlich eine rechtliche Betreuung für einen hilfsbedürftigen Menschen übernehmen möchten. Ihre Aufgaben als rechtliche/r Betreuer/in könnten sein:

 

 

 

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Sie sind persönlicher Ansprechpartner und stehen mit Rat und Tat zur Seite

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Sie sorgen für ein menschenwürdiges LEbensumfeld und organisieren die Hilfen, die gebraucht werden

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Sie verwalten das Einkommen und Vermögen

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Sie erledigen Behörden- und Versicherungsangelegenheiten

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Sie treffen notwendige Entscheidungen bei medizinischen Maßnahmen

 

 

 

Wir vermitteln Sie und bringen Betreuer/in und Betreute/r zusammen. Sie werden durch unseren Betreuungsverein beraten und begleitet (siehe Beratung und Begleitung von ehrenamtlichen Betreuer/innen).

Einen Termin für ein Beratungsgespräch bzgl. der möglichen Übernahme einer rechtlichen Betreuung können Sie mit uns telefonisch oder per Email (betreuung@skf-ibbenbueren.de) vereinbaren. Trauen Sie sich!

 

 

 

 

 

 

Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen:

 

 

                                               "Selbstbewusst die Zukunft gestalten, solange ich gesund bin."

 

 

 

 

 

Durch Krankheit oder einen Unfall kann die Situation eintreten, dass Sie ihre persönlichen Dinge nicht mehr selbst regeln können und auf die Mitwirkung anderer angewiesen sind. Wer entscheidet, wer handelt für mich, wenn mir etwas zustößt und ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin?

 

 

Wer von Ihnen glaubt, dass in einem solchen Fall automatisch der Ehe- oder Lebenspartner, die Tochter oder der Sohn über Ihr Schicksal entscheiden darf, der irrt. Keiner kann für einen anderen volljährigen Menschen ohne Vollmacht rechtlich stellvertretend handeln.

Für den Fall, dass man seine persönlichen Dinge nicht mehr selbst regeln kann, können Sie Vorsorge treffen. Hier gibt es zum einen den privaten Weg mittels aller Arten von Vollmachten, zum anderen den gerichtlich kontrollierten Weg mittels einer Betreuungsverfügung.

 

"Selbstbestimmt vorsorgen ist mehr...                als einen kurzen Gedanken wert."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Flyer Vorsorgevollmachten

und Betreuungsverfügungen

 

 

 

 

 

Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einem  Menschen Ihres Vertrauens eine Vollmacht, für Sie Entscheidungen aus dem persönlichen Bereich oder bezüglich Ihres Vermögens zu treffen, wenn Handlungsbedarf besteht. Damit ist der oder die Bevollmächtigte im Notfall sofort handlungsfähig. Darüber hinaus können Sie mit einer rechtzeitig und ausreichend erteilten Vorsorgevollmacht vermeiden, dass das Vormundschaftsgericht eine rechtliche Betreuung anordnen muss.

In einer Betreuungsverfügung schlagen Sie eine Person vor, die das Betreuungsgericht als Ihre/n rechtliche/n Betreuer/in ernennen soll, wenn Sie handlungsunfähig geworden sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

Wir halten für Sie folgendes Informationsmaterial zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen bereit

 

 

 

 

 

 

 

 

„Informationen zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung“

Die Informationsmappe wurde von den Betreuungsvereinen des Kreises Steinfurt erstellt und enthält Muster für Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Zudem finden Sie dort ausführliche Informationen zu Fragestellungen der Beglaubigung, Hinterlegung, Registrierung etc. von Vorsorgevollmachten. Die Informationsmappe der Betreuungsvereine im Kreis Steinfurt kostet 4,00 €.

     Die Informationsmappe ist auch an folgenden Stellen erhältlich:

 

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Haus St. Benedikt, Am Wall 3, 49509 Recke

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St. Elisabeth-Haus, Hospitalstraße 5, 48477 Hörstel-Riesenbeck

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Haus Widum, Im Hook 17, 49525 Lengerich

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Gemeinde Hopsten, Bunte Straße 35, 48496 Hopsten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung:

„Selbstbewusst die Zukunft gestalten, solange ich gesund bin“

Diese Broschüre wurde vom Fachhochschulverlag herausgegeben  und  erläutert die rechtlichen Vorsorgemöglichkeiten und bietet Muster und Formulierungsvorschläge an, die in Form eines Baukastensystems ganz nach den jeweiligen Bedürfnissen zusammengestellt werden können. Die Broschüre des Fachhochschulverlags kostet 2,50 €.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betreuungsrecht mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht

 

 

 

Diese Broschüre wurde vom Bundesjustizministerium herausgegeben und informiert über das Betreuungsrecht und Vorsorgevollmachten. Die Broschüre erhalten Sie kostenlos bei uns.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetpräsenz des Bundesjustizministeriums unter: www.bmj.bund.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Betreuungsverein des Sozialdienstes katholischer Frauen e. V. bietet kostenlose Informationsgespräche zu Vorsorgevollmachten und Betreuungs- verfügungen an.

Außerdem beraten und begleiten wir Vorsorgebevollmächtigte.

Einen Termin können Sie mit uns unter der Telefonnummer 05451/9686-0 oder per Email (betreuung@skf-ibbenbueren.de) vereinbaren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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